Q806798

Baņķieris Persona Saraksts

Baņķieris Persona Saraksts

Privatbankier, auch Bankhaus oder Privatbank, bezeichnet ein Unternehmen des privaten Bankgewerbes. Der Begriff wird unterschiedlich eng oder weit gefasst verwendet. Im engeren Sinn werden unter diesem Begriff private Banken der Rechtsform der Einzelunternehmen oder einer der Rechtsformen der Personengesellschaft (Kommandit- oder offene Handelsgesellschaft in Deutschland; Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft in der Schweiz) eingeordnet. Die Entscheidungsbefugnisse liegen dadurch in der Hand der Eigentümer und es besteht persönliche Haftung.

Umgangssprachlich wird auch die Person des Inhabers eines Bankhauses als Privatbankier oder Bankier (aus dem Französischen: Banquier) bezeichnet.

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